Voraussichtlich Anfang der KW 49 wird von der CGM ein M1 PRO – Sonderupdate 26.4.0.5 bereitgestellt.
Dieses Update wird zwingend für Ihre Q4-2022-Abrechnung (KVDT) benötigt. Eine Q4-Abrechnung ohne diese erforderliche Programmanpassung führt zu einer fehlerhaften Übertragung der Feldkennung 0227, die die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur kennzeichnet, und kann Honorarkürzungen nach sich ziehen.
Wichtig:
Die Installation des Sonderupdates 26.4.0.5 setzt den Updatestand 26.4.0, 26.4.0.1 oder 26.4.0.2 voraus.
Die Programmanpassungen sind auch ein Bestandteil des Quartalsupdates 27.1.0 (verfügbar vor Weihnachten). Die Q4-Abrechnung kann demnach auch auf Basis des Updatestands 27.1.0 durchgeführt werden.
Als Hubert Erdrich im Oktober 1992 die Logotec Computertechnologie als eine GdbR gegründet hat, war nicht abzusehen, wohin die Reise gehen würde. Und das sowohl in der Entwicklung von Logotec als auch der Technik.
1992 war das Jahr in dem das OS/2 von IBM endgültig scheitert, Sun die erste Version von Java vorstellt, Adobe arbeitet an dem Dateiformat PDF und der preiswerte HP LaserJet 4L (4-Seiten-pm-Drucker) kostet um 1.300 Dollar.
Bei Logotec beginnt alles in Schutterwald in einem Büro mit vier Zimmern, 120 qm und 3 Mitarbeitern. Was damals mit Arztcomputer-Systemen (Praxis-EDV), eigenentwickelter Software für Hörgeräteakustiker und Vertrieb von Warenwirtschaftsprogrammen an den Start geht, entwickelt sich über die Jahre zu einem All-In-One IT-Ansprechpartner für ca. 200 Kunden im medizinischen Bereich und zahlreiche Industrie- und Handwerksbetriebe.
Vom Dreimannbetrieb im Jahr 1992 vergrößerte sich das Unternehmen ständig und beschäftigt heute 19 Mitarbeiter, darunter 4 Auszubildende. Über die Jahre entwickelte sich neben der Personalstruktur auch das Portfolio stetig weiter, sodass wir auch in den Bereichen Telefonie, Netzwerklösungen,
IT-Sicherheit, Cloud-Lösungen, Monitoring und Datenschutz ein kompetenter Partner für unsere Kunden sind.
Zu den Meilensteinen in der Logotec-Geschichte gehören neben dem Bezug eines eigenen Gebäudes in Renchen im Jahr 1999 auch der Einstieg der zwei Söhne von Hubert Erdrich in das Unternehmen: seit 2011 gestalten Jan Erdrich und seit 2014 auch Marco Erdrich die Zukunft des Unternehmens aktiv mit.
Von Anfang an lautet die Unternehmensphilosophie „Einfach einschalten“: den Kunden mit umfangreichem IT-Wissen zu einer einfach bedienbaren und zuverlässigen IT-Struktur zu verhelfen. Dabei vertrauen wir nicht nur auf Altbewährtes sondern bilden uns kontinuierlich fort, um unseren Kunden innovative und nachhaltige Lösungen zu bieten.
Die 30-jährige Erfolgsgeschichte von Logotec Computertechnologie GmbH wäre
nicht möglich gewesen ohne unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter.
Wir möchten daher den Anlass nutzen, Ihnen allen herzlich Danke zu sagen.
Den Kunden danken wir für Ihre langjährige Treue und Vertrauen,
bei allen Geschäftspartnern, die uns auf dem Weg begleitet haben, bedanken wir uns
für die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Unsere Mitarbeiter leisten täglich einen Beitrag
zum Erfolg von Logotec Computertechnologie,
daher möchten wir auch Euch unseren herzlichen Dank aussprechen.
Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 wurde eine wegweisende Entscheidung zum Thema Arbeitszeiterfassung getroffen. Demnach sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer/-innen vollständig zu erfassen.
Die Entscheidung begründete das Bundesarbeitsgericht mit der im Arbeitschutzgesetz verankerten Verpflichtung der Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzgeber ist nun gezwungen mit einem deutschen Gesetz nachzubessern. Das Arbeitsrecht in Deutschland muss auf das Europäische Arbeitsrecht angepasst und die Einzelheiten der erforderlichen Arbeitszeitdokumentation festgelegt werden – wie etwa Form und Frist, Detailgrad, Aufbewahrungsfristen usw.
Insbesondere dürften Homeoffice, mobiles Arbeiten und Vertrauensarbeitszeitmodelle von dem Gesetz betroffen sein.
Vorerst können die Unternehmen noch bestimmen, ob im Betrieb manuelle Zettel ausgefüllt werden, die klassische Stechuhr verwendet wird oder moderne IT-gestützte Systeme zur Anwendung kommen. Da das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung auf das Arbeitsschutzgesetz gestützt hat, dürften selbst für leitende Angestellte Vertrauensarbeitszeitregelungen, die auf die Zeiterfassung gänzlich verzichten, ab sofort nicht mehr zulässig sein.
Mit Wirkung zum 01.08.2022 hat sich die CompuGroup Medical (CGM) dazu entschieden die Preise für den TI Konnektoraustausch zu senken. Somit kostet der Konnektoraustausch ab sofort inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer – 2.300 € und passt sich damit weitestgehend dem vereinbarten Erstattungsbetrag an.
Diese Preisanpassung gilt auch für alle Kundinnen und Kunden, die den Konnektorentausch bereits bei der CGM beauftragt haben.
Eine entsprechnde Pressemitteilung der CGM haben wir gestern unseren M1-Kunden mit dem Infomailing zugeschickt.
Sie haben unser Infomailing nicht erhalten, möchten aber jederzeit informiert bleiben?
Hier nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Kontakt Logotec
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat das Bundesschiedsamt die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben und auch neue Pauschalen eingeführt.
Am 18.07.2022 wurde endlich über einen wichtigen Bestandteil, die noch ausstehende Finanzierung des TI-Hardwaretausches, final entschieden. Damit erhält ab jetzt jede vertragsärztliche Praxis pauschal einen Betrag von 2.300 € für den Austausch, somit sinkt der Eigenanteil der Praxen aktuell auf 472,70 €.
Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch weitere Finanzierungspauschalen z.B. Erstattung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, für das Konnektor-Update (PTV 5) und zwei neue Betriebskostenpauschalen.
Lesen Sie mehr dazu in den: Praxisnachrichten der KBV
Die Austauschaktion für die auslaufende TI-Hardware nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Damit Ihre Praxis an die TI angebunden bleibt, besteht für Sie dringender Handlungsbedarf.
Zur Vermeidung von Liefer- und Terminengpässen denken Sie bitte daran die auslaufende TI-Hardware in Ihrer Praxis rechtzeitig (min. 6 Wochen vor dem Ablauf) nachzubestellen. Ihre aktuellen Ablaufdaten können Sie wie gewohnt online unter
www.meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/
mit Eingabe Ihrer M1 Kundennummer und PLZ einsehen.
Weitere Informationen auf der CGM-Seite:
Alle Betreiber elektrischer Betriebsmittel sind gemäß DGUV V3 dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen zu lassen.
Betroffen sind alle Geräte, die über einen Stecker angeschlossen werden und leicht zu bewegen sind. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen z.B.: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mehrfachsteckdosen, Monitore, Computer, Netzteile, Stehlampen oder Bohrmaschinen. Auch für private Elektrogeräte Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Prüffristen übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung.
Wichtig für die Arztpraxen: medizinische Geräte kann nur der Hersteller prüfen. Dies wird meist mit der jährlichen Wartung automatisch geprüft.
Die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist durch die Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik insbesondere DIN VDE 0701-0702 geregelt.
Für eine rechtssichere Prüfung, die Voraussetzung für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes und nicht zuletzt zum Schutz von Menschen, Sachwerten und Arbeitsabläufen ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Ab sofort stehen wir Ihnen für diesen Service mit modernster Messtechnik zur Verfügung.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Idana, den intelligenten Praxis-Assistenten für Anamnese, Formulare und Aufklärung unverbindlich online kennenzulernen!
Idana unterstützt Ihre Praxis bei allen Prozessen in der digitalen Erfassung von Patienteninformationen: Anamnese, kontaktloser Patientenaufnahme, Dokumentation, Formularen, Patientenaufklärung und bedarfsgerechter Terminplanung. Die erhobenen Daten werden automatisch über die GDT Schnittstelle im M1 direkt in die Patientenakte übertragen.
Der Einsatz von Idana bedeutet für Ihre Praxis mehr Zeit für den individuellen Patientenkontakt und weniger Bürokratie.
Wie Sie bestimmt schon erfahren haben, laufen an allen bestehenden TI Komponenten in nächster Zeit die darin enthaltenen Zertifikate aus.
Dies bedeutet gemäß Beschluss der Gematik vom 28.02.2022, dass der aktuelle TI Konnektor in der Praxis in einem Vor-Ort Einsatz getauscht werden muss. Die Kartenterminals dagegen müssen nicht komplett getauscht werden; hier wird nur die gSMC-KT, also die Sicherheitsmodulkarte des Kartenterminals, durch eine neue ersetzt. Die aktuell eingesetzten SMC-B Karten müssen ebenfalls ausgetauscht werden.
Was bedeutet dies konkret für meine Praxis?
Das heißt, alle in Ihrer Praxis eingesetzten TI Komponenten und somit deren Zertifikate haben ein bestimmtes Ablaufdatum. Das genaue Ablaufdatum können Sie jederzeit unter www.meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/ mit Eingabe Ihrer M1 Kundennummer und PLZ einsehen. Auch wenn die einzelnen Komponenten unterschiedliche Ablaufdaten haben, müssen alle Komponenten mit einem Ablaufdatum weniger als 12 Monate ausgetauscht werden.
Wie ist nun das weitere Vorgehen?
Da deutschlandweit knapp 36.000 Konnektoren von dem Zertifikatsauslauf betroffen sind, ist mit einem hohen Auftragsaufkommen bei der CGM, bei der Bundesdruckerei, als auch bei uns zu rechnen. Bitte bestellen Sie die benötigten Komponenten rechtzeitig, d.h. mindestens 3 Monate vor Ablauf bei den jeweiligen Institutionen.
Wo muss ich was bestellen?
Die genaue Vorgehensweise samt Bestellformular haben wir im Infomailing vom 02.06.2022 zusammengefasst.
Sie haben unser Infomailing nicht erhalten, möchten aber jederzeit informiert bleiben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Kontaktdaten