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Category: Logotec

2023: die wichtigsten Änderungen im Gesundheitswesen

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Donnerstag, 26 Januar 2023 / Veröffentlicht in Logotec

Auch 2023 wird sich wieder einiges im Gesundheitsbereich ändern. Auf welche Änderungen sich niedergelassene Ärzte einstellen müssen, erfahren Sie detailliert auf der Seite der KBV: Jahresausblick 2023

 

 

Guten Rutsch!

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Freitag, 30 Dezember 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Das Logotec-Team wünscht allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Coronavirus-Impfverordnung verlängert bis zum 7. April 2023

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Donnerstag, 15 Dezember 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Wie die KBV mitteilt, können die Arztpraxen COVID-19-Schutzimpfungen bis zum 7. April 2023 weiterhin wie bisher verabreichen. Danach sollen die Impfungen in der Regelversorgung angeboten werden. Um die Impfungen ab 8. April in der Regelversorgung in Arztpraxen anbieten zu können, müssen auf der Landesebene Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge abschließen.
Der Bund soll die Impfstoffe bis Ende 2023 weiterhin zentral beschaffen und bereitstellen.

Obwohl die KBV in den vergangenen Wochen die ausufernde Dokumentation heftig kritisierte, wird diese mit der Verlängerung der Impfverordnung nicht nur fortgeführt, sondern sogar erweitert werden.  So ist vorgesehen, dass ab Januar im Rahmen der tägliche Impfdokumentation auch noch zwischen den an verschiedene Virus-(Unter-)Varianten angepassten Impfstoffen unterschieden werden muss.

Auch der vorgesehenen dauerhaften Berechtigung der Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von COVID-Schutzimpfungen steht die KBV kritisch gegenüber und hält diese für „weder sachgerecht noch notwendig“.

Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung soll ab 1. Januar 2023 gelten.

Wichtige Chef-Info zu KV-Abrechnung Q4/2022

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Donnerstag, 01 Dezember 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Voraussichtlich Anfang der KW 49 wird von der CGM ein M1 PRO – Sonderupdate 26.4.0.5 bereitgestellt.
Dieses Update wird zwingend für Ihre Q4-2022-Abrechnung (KVDT) benötigt. Eine Q4-Abrechnung ohne diese erforderliche Programmanpassung führt zu einer fehlerhaften Übertragung der Feldkennung 0227, die die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur kennzeichnet, und kann Honorarkürzungen nach sich ziehen.

Wichtig:
Die Installation des Sonderupdates 26.4.0.5 setzt den Updatestand 26.4.0, 26.4.0.1 oder 26.4.0.2 voraus.
Die Programmanpassungen sind auch ein Bestandteil des Quartalsupdates 27.1.0 (verfügbar vor Weihnachten). Die Q4-Abrechnung kann demnach auch auf Basis des Updatestands 27.1.0 durchgeführt werden.

30 Jahre Logotec – Zeit, DANKE zu sagen

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Dienstag, 25 Oktober 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Als Hubert Erdrich im Oktober 1992 die Logotec Computertechnologie als eine GdbR gegründet hat, war nicht abzusehen, wohin die Reise gehen würde. Und das sowohl in der Entwicklung von Logotec als auch der Technik.

1992 war das Jahr in dem das OS/2 von IBM endgültig scheitert, Sun die erste Version von Java vorstellt, Adobe arbeitet an dem Dateiformat PDF und der preiswerte HP LaserJet 4L (4-Seiten-pm-Drucker) kostet um 1.300 Dollar.

Bei Logotec beginnt alles in Schutterwald in einem Büro mit vier Zimmern, 120 qm und 3 Mitarbeitern. Was damals mit Arztcomputer-Systemen (Praxis-EDV), eigenentwickelter Software für Hörgeräteakustiker und Vertrieb von Warenwirtschaftsprogrammen an den Start geht, entwickelt sich über die Jahre zu einem All-In-One IT-Ansprechpartner für ca. 200 Kunden im medizinischen Bereich und zahlreiche Industrie- und Handwerksbetriebe.

Vom Dreimannbetrieb im Jahr 1992 vergrößerte sich das Unternehmen ständig und beschäftigt heute 19 Mitarbeiter, darunter 4 Auszubildende. Über die Jahre entwickelte sich neben der Personalstruktur auch das Portfolio stetig weiter, sodass wir auch in den Bereichen Telefonie, Netzwerklösungen,
IT-Sicherheit, Cloud-Lösungen, Monitoring und Datenschutz ein kompetenter Partner für unsere Kunden sind.
Zu den Meilensteinen in der Logotec-Geschichte gehören neben dem Bezug eines eigenen Gebäudes in Renchen im Jahr 1999 auch der Einstieg der zwei Söhne von Hubert Erdrich in das Unternehmen: seit 2011 gestalten Jan Erdrich und seit 2014 auch Marco Erdrich die Zukunft des Unternehmens aktiv mit.

Von Anfang an lautet die Unternehmensphilosophie „Einfach einschalten“: den Kunden mit umfangreichem IT-Wissen zu einer einfach bedienbaren und zuverlässigen IT-Struktur zu verhelfen. Dabei vertrauen wir nicht nur auf Altbewährtes sondern bilden uns kontinuierlich fort, um unseren Kunden innovative und nachhaltige Lösungen zu bieten.

Die 30-jährige Erfolgsgeschichte von Logotec Computertechnologie GmbH wäre
nicht möglich gewesen ohne unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter.

Wir möchten daher den Anlass nutzen, Ihnen allen herzlich Danke zu sagen.
Den Kunden danken wir für Ihre langjährige Treue und Vertrauen,
bei allen Geschäftspartnern, die uns auf dem Weg begleitet haben, bedanken wir uns
für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unsere Mitarbeiter leisten täglich einen Beitrag
zum Erfolg von Logotec Computertechnologie,
daher möchten wir auch Euch unseren herzlichen Dank aussprechen.

 

 

Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

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Donnerstag, 13 Oktober 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 wurde eine wegweisende Entscheidung zum Thema Arbeitszeiterfassung getroffen. Demnach sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer/-innen vollständig zu erfassen.
Die Entscheidung begründete das Bundesarbeitsgericht mit der im Arbeitschutzgesetz verankerten Verpflichtung der Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Gesetzgeber ist nun gezwungen mit einem deutschen Gesetz nachzubessern. Das Arbeitsrecht in Deutschland muss auf das Europäische Arbeitsrecht angepasst und die Einzelheiten der erforderlichen Arbeitszeitdokumentation festgelegt werden – wie etwa Form und Frist, Detailgrad, Aufbewahrungsfristen usw.
Insbesondere dürften Homeoffice, mobiles Arbeiten und Vertrauensarbeitszeitmodelle von dem Gesetz betroffen sein.

Vorerst können die Unternehmen noch bestimmen, ob im Betrieb manuelle Zettel ausgefüllt werden, die klassische Stechuhr verwendet wird oder moderne IT-gestützte Systeme zur Anwendung kommen. Da das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung auf das Arbeitsschutzgesetz gestützt hat, dürften selbst für leitende Angestellte Vertrauensarbeitszeitregelungen, die auf die Zeiterfassung gänzlich verzichten, ab sofort nicht mehr zulässig sein.

 

 

Konnektortausch – aktuelle Pressemitteilung der gematik

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Donnerstag, 01 September 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Laut Pressemittteilung der gematik vom 30.08.2022 wurde in der Gesellschafterversammlung am 29.08.2022 die Entscheidung zum Konnektortausch bestätigt. Bei allen bis August 2023 ablaufenden Konnektoren sei der Austausch weiterhin die einzig sinnvolle Alternative.

Es heißt weiterhin: „… Für Geräte die ab September 2023 ablaufen werden Wahlmöglichkeiten für den TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung denkbar – neben dem Konnektortausch eine Laufzeitverlängerung der TI-Gerätekarte oder ein Anschluss über eine Rechenzentrumslösung.
Die Gesellschafter empfehlen darüber hinaus, das Finanzierungsmodell für die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur anzupassen, um diese verschiedenen Varianten bei der TI-Anbindung zu ermöglichen…“

CGM: Preisanpassung für TI-Hardwaretausch

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Mittwoch, 03 August 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Mit Wirkung zum 01.08.2022 hat sich die CompuGroup Medical (CGM) dazu entschieden die Preise für den TI Konnektoraustausch zu senken. Somit kostet der Konnektoraustausch ab sofort inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer – 2.300 € und passt sich damit weitestgehend dem vereinbarten Erstattungsbetrag an.
Diese Preisanpassung gilt auch für alle Kundinnen und Kunden, die den Konnektorentausch bereits bei der CGM beauftragt haben.

Eine entsprechnde Pressemitteilung der CGM haben wir gestern unseren M1-Kunden mit dem Infomailing zugeschickt.

Sie haben unser Infomailing nicht erhalten, möchten aber jederzeit informiert bleiben?

Hier nehmen Sie mit uns Kontakt auf:  Kontakt Logotec

 

TI – Schiedsamt erhöht die Pauschalen für Praxen

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Montag, 01 August 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat das Bundesschiedsamt die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben und auch neue Pauschalen eingeführt.

Am 18.07.2022 wurde endlich über einen wichtigen Bestandteil, die noch ausstehende Finanzierung des TI-Hardwaretausches, final entschieden. Damit erhält ab jetzt jede vertragsärztliche Praxis pauschal einen Betrag von 2.300 € für den Austausch, somit sinkt der Eigenanteil der Praxen aktuell auf 472,70 €.

Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch weitere Finanzierungspauschalen z.B.  Erstattung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, für das Konnektor-Update (PTV 5) und zwei neue Betriebskostenpauschalen.

Lesen Sie mehr dazu in den: Praxisnachrichten der KBV

Erinnerung an unsere Kunden: Austauschaktion TI-Hardware

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Montag, 01 August 2022 / Veröffentlicht in Logotec

Die Austauschaktion für die auslaufende TI-Hardware nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Damit Ihre Praxis an die TI angebunden bleibt, besteht für Sie dringender Handlungsbedarf.

Zur Vermeidung von Liefer- und Terminengpässen denken Sie bitte daran die auslaufende TI-Hardware in Ihrer Praxis rechtzeitig (min. 6 Wochen vor dem Ablauf) nachzubestellen. Ihre aktuellen Ablaufdaten können Sie wie gewohnt online unter

www.meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/

mit Eingabe Ihrer M1 Kundennummer und PLZ einsehen.

Weitere Informationen auf der CGM-Seite:

INFO CGM

 

 

 

 

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