Seit dem 1. Oktober 2021, sofern das Praxisverwaltungssystem dazu technisch in der Lage ist, werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf digitalem Weg an die Krankenkassen versendet. Praxen bei denen die eAU-Funktion noch nicht installiert ist, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
⇒ Wichtigste Fragen und Antworten zur eAU für die CGM M1 PRO Anwender finden Sie hier:
FAQ zur eAU
⇒ Kurz-Video zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in CGM M1 PRO auf YouTube:
eAU in CGM M1 PRO
⇒ Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu diesem Thema:
zur KVBW – Seite